vertragsabschluss und vertragsinhalt
Für sämtliche Vertragsabschlüsse sind nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen wesentlicher Bestandteil. Allgemeine oder spezielle Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, und der Kunde seine Zustimmung zu unseren Bedingungen nicht ausdrücklich erklärt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von advertite GmbH. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Preise gelten, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, zzgl. Mehrwertsteuer und sonstiger üblicher Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Versicherungen usw.).
gewährleistung und leistungsstörung
– Die advertite GmbH betreibt seinen Internetdienst mit größtmöglicher Sorgfalt. Dennoch ist es möglich, dass das Online-Angebot zeitweilig ausfällt oder ein Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken aus technischen Gründen nicht möglich ist. Hierfür übernimmt advertite ebenso wenig die Gewähr wie für die Brauchbarkeit der abgerufenen Daten für die Nutzer. Für die Herstellung der Verbindung über das Internet zu den Servern der advertite GmbH ist allein der Abonnement verantwortlich.
– Die advertite GmbH übernimmt keine Gewährleistung für unerhebliche Beeinträchtigung bei der Recherche bezüglich des Inhaltes der Daten die den Gebrauch der Datenbank nicht wesentlich beeinträchtigen.
– Die advertite GmbH wird wesentliche Störungen und Fehler der Inhalte und Funktionen der Datenbank unverzüglich und unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Zeit beseitigen.
– Die advertite GmbH kann Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erbringen. Schlagen diese fehl, ist der Abonnement berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Nutzungsvertrag zurückzutreten, soweit dauernd zu erbringende Leistungen betroffen sind.
vertragsgemässheit einer abnahmepflichtigen leistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit einer von advertite GmbH erbrachten gesetzlich abnahmepflichtigen und zur Abnahme bereit gestellten Leistung unverzüglich zu überprüfen. Die Prüffrist beträgt zehn Werktage ab der Mitteilung der Leistungserbringung. Die Leistungen von advertite GmbH gelten als abgenommen und vertragsgemäß erbracht, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt. Bei der Installation und/oder Anpassung von Software oder sogenannten Templates mit Skriptlogik (Vorlagen) gelten nur solche Mängel als wesentlich, die zu einer erheblichen Einschränkung der betrieblichen Nutzung dieser in der Weise führen, dass eine Funktion gar nicht oder so fehlerhaft ausgeführt wird, dass die beabsichtigte Wirkung auch auf einem anderen akzeptablen Weg nicht erreichbar ist. Mängel, durch die die Nutzung der Software oder Templates gar nicht oder nur geringfügig einschränkt wird, stehen einer Abnahme nicht entgegen.
gewährleistung
advertite GmbH gewährleistet, dass die Ergebnisse der vertraglich zu erbringenden Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ergebnisse nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn dieser vom Kunden selbst schnell und mit geringem Aufwand beseitigt werden kann. Der Kunde kann nur dann Rechte wegen Mängeln geltend machen, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Mängel sind in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden.
verzögerungen
Angemessene Verlängerung vereinbarter Fristen und Termine tritt ein, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht einhält oder insbesondere Spezifikationen oder Anforderungen nicht rechtzeitig mitteilt. advertite GmbH kommt mit eigenen Leistungsverpflichtungen erst durch schriftliche Mahnung des Kunden in Verzug. Es tritt kein Verzug ein, wenn Leistungen von advertite GmbH dadurch verzögert werden, dass andere an diesem Projekt beteiligte Firmen die in ihren Verantwortungsbereich fallenden Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen ohne dass advertite GmbH dies zu vertreten hat. advertite GmbH kann in diesen Fällen eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Liegt die Ursache für die Verzögerung der Leistungserbringung im Verantwortungsbereich des Kunden und erhöht sich dadurch der Aufwand für advertite GmbH, kann advertite GmbH auch die Vergütung dieses Mehraufwandes verlangen.
haftung; sekundärrechte
Die verschuldensunabhängige Haftung nach Mietrecht für Mängel im Zeitpunkt der Übergabe wird ausgeschlossen. Für Schäden wegen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit haftet advertite GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für sonstige Schäden wird nur gehaftet, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Darüber hinaus wird für Schäden gehaftet, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder der Verletzung vertraglicher Garantien oder Zusicherungen beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Schadenersatz statt der Leistung, Aufwendungsersatz oder einen Rücktritt vom Vertrag kann der Kunde erst geltend machen, nachdem er advertite GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherfüllung ablehne, und die Leistung bzw. Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.
Soweit die vertragsgemäße Leistung von advertite GmbH die Speicherung von Daten für den Kunden beinhaltet ist dieser zu eigenen wöchentlichen Datensicherungen durch Abruf einer vollständigen Datenkopie verpflichtet. advertite GmbH ist insoweit im Falle eines Datenverlustes nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der bei ordnungsgemäßer Sicherung entstanden wäre.
Die Haftung für Inhalte der jeweiligen Kundenportale z.B. Lizenzen von Bildrechten und Schriften, Einhaltung der Fernabsatzgesetze liegt ausschließlich beim Mieter (Kunde) der jeweiligen adv.2print Produkte. Die advertite GmbH wird von möglicher Inanspruchnahme Dritter ausdrücklich vom Mieter (Kunde), entspricht Betreiber, freigestellt.
nutzungsrechte an software
Der Kunde darf etwaige Software, Templates oder andere für ihn erstellte Funktionalitäten ausschließlich für eigene oder in dem Vertrag vereinbarte Zwecke Dritter nutzen. Der Kunde darf diese oben beschriebenen Leistungen nur dann an Dritte übertragen oder Zugang zur Nutzung gewähren, wenn er eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von advertite GmbH hierzu erhalten hat.
Sämtliche Rechte an Softwarelösungen, insbesondere Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrechte, verbleiben bei advertite GmbH oder dessen Partner der diese Rechte für sich beansprucht soweit solche dem Kunden nicht durch Vertrag ausdrücklich eingeräumt werden. Der Kunde erkennt an, dass die von advertite GmbH hergestellten, zur Verfügung gestellten und/oder gelieferter Programme samt Benutzerdokumentation urheberrechtlich geschützt sind und dass sie Betriebsgeheimnisse von advertite GmbH oder dessen Partner darstellen.
zahlungsbedingen
Sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden, sind Rechungen von advertite GmbH sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Dem Kunden ist die Aufrechnung mit eigenen Forderungen untersagt, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und erfüllungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit hereingenommen. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so trägt der Kunde die Kosten der Diskontierung und der Einlösung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Zahlung gilt erst mit Gutschrift bei advertite GmbH als erfolgt. Bei einer Rückbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25 erhoben.
– Die advertite GmbH haftet nicht für Verletzung von Patenten, Lizenzen oder Schutzrechte Dritter durch Benutzung der bereitgestellter SaaS Lösungen oder Komponenten. Der Nutzer ist zu einen eigenständigen Prüfung der Rechte verpflichtet. Die advertite GmbH wird von möglicher Inanspruchnahme Dritter ausdrücklich vom Kunden (Betreiber) freigestellt.
vertragslaufzeit und kündigungen
– Verträg gelten unbefristet und können von beiden Parteien zum Ende eines Monats gekündigt werden sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen wird.
– Alle Angebote sind freibleibend. advertite GmbH behält sich die Ablehnung von Aufträgen ausdrücklich vor. Er wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten.
– advertite GmbH kann diesen Vertrag bei Nichterfüllung von wesentlichen Vertragspflichten des Teilnehmers außerordentlich und fristlos kündigen. Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn der Teilnehmer den Qualitätsstandard von advertite GmbH Leistungen, z.B. durch die Einstellung von rechtswidrigen Inhalten, gefährdet.
– Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen die Einstellung advertite GmbH Leistungen notwendig wird. In diesem Fall endet auch eine Vergütungsverpflichtung des Teilnehmers.
– advertite GmbH kann den Vertrag einseitig Kündigen sollte nach der Zahlungsfrist von 10 Tagen und einer Zahlungserinnerung kein Ausgleich der offenen Posten stattfinden.
– Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
vergütung
– Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung auf den Internetseiten von advertite GmbH veröffentlichte Preisliste. Die Änderung der Tarife bleibt vorbehalten.
– Mit der Erstellung von Druckdateien und/oder Bestellung von Handelsware innerhalb des Leistungspaketes entsteht der Anspruch der advertite GmbH auf das Entgelt.
– advertite GmbH stellt dem Kunden eine Rechnung über das Entgelt. Dieses wird 10 Tage nach Rechnungsdatum per Bankeinzug ausgeglichen. In besonderen Fällen kann die Rechnung auch der Zahlungsfrist von 10 Tagen ohne Bankeinzug gestellt werden.
– Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die advertite GmbH, weitere bereits gebuchte Aufträge des Kunden von der Vorauszahlung der Vergütung und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
erfüllungsort und gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Darmstadt. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Die Parteien sind jedoch ergänzend berechtigt, an dem allgemeinen Gerichtsstand jeweils der anderen Partei Klage zu erheben.